TrinkwasserWASSERANALYSEN
Laut der österreichischen Trinkwasserverordnung § 3. (1) muss Wasser geeignet sein, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet werden. Hausinstallationen sind im gesetzlichen Sinn Wasserversorgungsanlagen und die Besitzer und Betreiber tragen dafür Verantwortung, dass gesundheitliche Gefährdungen für die Verbraucher jederzeit ausgeschlossen sind.
Die ÖNORM B 1921 sieht regelmäßige Überprüfungen bei Trinkwassersystemen vor:
> Schulen und Schülerheime
> Pflege - und Senioreneinrichtungen
> Krankenhäuser
> Kuranstalten
> Hotels
> Sportstätten
> Wohnhausanlagen
> Thermen und Freibäder
Laut Trinkwasserverordnung sind daher Überprüfungen des Trinkwassersystems vorgesehen und wir bieten in Zusammenarbeit mit dem größten akkreditierten Umweltlabor Österreichs Trinkwasseranalysen gemäß der österreichischen Trinkwasserverordnung an.